Allgemeinverfügung
zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epi-demie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)
hier: Aufnahmestopp in Heimen für ältere, pflegebedürftige Menschen gem. § 2 Abs. 2 NuWG1, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnensgem. §§ 2 Abs.3, Abs. 4 NuWGsowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des NuWG fallen.
Rotenburg (Wümme), 31.03.2020
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat
Quelle: Landkreis Rotenburg, Allgemeinverfügungen