Aufnahmestopp in Heimen für ältere, pflegebedürftige Menschen

Allgemeinverfügung

zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epi-demie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)

hier: Aufnahmestopp in Heimen für ältere, pflegebedürftige Menschen gem. § 2 Abs. 2 NuWG1, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnensgem. §§ 2 Abs.3, Abs. 4 NuWGsowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des NuWG fallen.

[mehr]

Rotenburg (Wümme), 31.03.2020
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat

Quelle: Landkreis Rotenburg, Allgemeinverfügungen

Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie

Nds. GVBl. Nr. 6/2020, ausgegeben am 27. 3. 20204

Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie, vom 27. März 2020

Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000(BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), in Verbindung mit§ 3 Nr. 1 der Subdelegationsverordnung vom 9. Dezember2011 (Nds. GVBl. S. 487), zuletzt geändert durch Verordnungvom 17. März 2017 (Nds. GVBl. S. 65), wird verordnet:

[mehr]

Hannover, den 27. März 2020, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Reimann, Ministerin

Quelle: Landkreis Rotenburg, Allgemeinverfügungen

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

D. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Vollzug des Infektionsschutzgesetzt;
Soziale Kontakte beschränken anlässlich der Corona-Pandemie
AV d. MS v. 23. 3. 2020 — 401-41609-11-3 —

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) inden vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Es muss alles dafür getan werden, einen unkontrollierten An-stieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystemleistungsfähig zu halten. Nur so ist es möglich, diejenigen, diesich mit dem Coronavirus infiziert haben und medizinischerBetreuung bedürfen, gut zu versorgen. Vor allem müssen dieMenschen geschützt werden, die ein besonderes Risiko fürschwere Krankheitsverläufe haben.

[mehr]

Quelle: Landkreis Rotenburg, Allgemeinverfügungen

Bestattungen in der Coronakrise

Aktuelle Mitteilung zur Corona-Krise

Ab sofort dürfen Trauerfeiern nur noch unter freiem Himmel stattfinden.
Die Nutzung der Kapelle oder der Kirche sind aktuell nicht mehr gestattet. Außerdem darf die
Trauerfeier / Beerdigung nur noch im engsten Familienkreis mit bis zu 10 Personen am Grab
stattfinden.

Ich hoffe wir alle kommen gesund aus dieser Krise!

Euer Ortsvorsteher
Johann Steffen

Erweiterte Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte

Um den unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten, haben Bund und Länder die Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte erweitert.

Die ergänzenden Leitlinien sind:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Mimimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5m, besser noch von zwei Metern, einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen im eigenen Hausstand, gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inaktzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlung sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil man in diesem Bereich eine körperliche Nähe hat, die ja unabdingbar für die Berufsausübung ist, und sie deshalb nicht zu den Leitlinien, die wir uns gegeben haben, passen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.
  8. In allen Betriebe und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Quelle:

Buchhandlung Morgenstern Service

Liebe Bücherfreundinnen und Bücherfreunde,

unsere Buchhandlung ist wegen der Corona-Krise zwar geschlossen, das heißt aber nicht, daß Sie auf unsere Beratung und anregende Lektüre in den Stunden daheim verzichten müssen! Wir beraten Sie kompetent auch am Telefon und senden die Bücher bequem zu Ihnen nach Hause. Bestellen Sie im www gern auf unserer Internet-Site:

http://morgenstern-brv.de/formular/bestellformular

Soweit es noch möglich ist, liefern wir im Stadtgebiet von Bremervörde persönlich aus, klimafreundlich mit unserem E-Auto – dann halten Sie bitte Ihre Scheckkarte (und PIN) bereit, ansonsten senden wir per Post.

Sie helfen uns, auch weiterhin ein breites Buchangebot in Bremervörde anbieten zu können!

Herzliche Grüße
Hajo und Susanne Morgenstern
p.s.: Wenn Sie möchten und wenn Sie dürfen geben Sie diese Information
gern an weitere Bücherfreunde in Bremervörde weiter!

Landkreis Rotenburg: Restaurants, Gaststätten, etc. sind zu schließen

Quelle: Landkreis Rotenburg, der Landrat

Allgemeinverfügung

zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epi-demie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)

hier: Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nie-dersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
  2. Es gelten folgende Ausnahmen:

[mehr]

Rotenburg (Wümme), 20.03.2020
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat
(Luttmann)

Neue Web-Kategorie “Corona”

Liebe Klenkendorfer/-innen, liebe Freunde, liebe Interessierten,

ich habe angesichts der in hoher Frequenz auflaufenden Informationen zur aktuellen Lage rund um den Corono-Virus eine neue Web-Kategorie “Corona” implementiert. Neue Nachrichten hier auf der Website, welche im Zusammenhang damit stehen, sind so einfach im Menü Aktuelles -> Corona gebündelt abrufbar.

Dazu gehören:

  • Terminabsagen & -Änderungen
  • Bekanntmachungen (amtliche, Gemeinde-, etc.)
  • hilfreiche Information (ich beschränke mich hier nur auf die zuverlässigsten und seriösesten Quellen)
  • etc.

Jede Informationsart wird dabei ihre eigenes Untermenü erhalten, also z.B.
Aktuelles -> Corona -> Terminveränderungen

Wer zu diesem Thema teilenswerte Informationen findet oder Kenntnis davon hat -> bitte via Email an admin@klenkendorf.net senden, danke.

Herzliche Grüße,
euer Jörg