Weiterhin keine Veranstaltungen

Lichterfest, Findorff-Jahr, Darten – Termine müssen abgesagt werden

Nur knapp sechs Monate ist es her. Am 22. Februar haben wir unser Fastnachtsbier in Klenkendorf gefeiert. Ausgelassen in guter Stimmung, nachbarschaftliche Atmosphäre mit viel Frohsinn …. Corona war damals aufgrund der Anfänge nur kurzes Gesprächsthema.

Wie sich die Zeit in der Kürze verändert!  Zahlreiche Vereinsveranstaltungen mussten abgesagt werden. Zusammenkommen  und unbeschwert feiern ist aktuell nicht möglich. Wir vom Club von Klenk mussten ebenfalls unsere geplanten Veranstaltungen absagen. Am Wochenende 12./13. September waren die Aktivitäten zum Findorff-Jubiläumsjahr vorgesehen. Das Lichterfest und der plattdeutsche Gottesdienst werden, wie die anderen Findorff-Veranstaltungen, auf das Jahr 2021 verschoben.

Auch ein Dartturnier wir in diesem Jahr nicht mehr ausgetragen.

Ins Auge gefasst wird derzeit die Jahreshauptversammlung am 13.11.2020. Hierzu werden die Corona-Entwicklungen in den nächsten Wochen und Monate noch abgewartet.

Unterstützung findet weiterhin die verschobene und nun für den 11.12.2020 geplante Konzertveranstaltung von der „Die Tüdelband“. Die Organisatoren sind immer noch hochmotiviert und wollen das musikalische Highlight in Klenkendorf durchführen. Über ein erstes Hygiene-Maßnahmenkonzept wird sich Gedanken gemacht. Darüber hinaus wird auch hier die nächste Zeit abzuwarten sein. Eine positive Entwicklung würde den Organisatoren natürlich in die Karten spielen.

Weitere Informationen werden folgen ….

Mit freundlichen Grüßen
Das Organisationsteam
– Club von Klenk

Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen

Die Schulen im Gemeindegebiet werden schrittweise geöffnet. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Nds. Kultusministerium:
Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen
Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen – der Fahrplan:

Informationen zur schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen und zur Einrichtung einer Notbetreuung erhalten Sie bei der jeweiligen Schule:
Grundschule Brillit: 04763/483
Grundschule Karlshöfen: 04763/7167
Grundschule Kuhstedt: 04763/7125
Oste-Hamme-Schule Gnarrenburg: 04763/284

Im übrigen stehen für Fragen von Eltern die Servicestelle der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung:
Regionalabteilung Lüneburg
Telefon: 04131/15-2222
E-Mail: service-lg@nlschb.niedersachsen.de

Quelle: Gemeinde Gnarrenburg, https://www.gnarrenburg.de/

Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie – verlängert bis 19. April 2020

Nachtrag: ein am 07.04.2020 aktualisiertes Dokument findet sich hier. Mit der Aktualisierung wurde grundsätzlich das auf Angehörige des Haussstandes reduzierte Kontaktverbot in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück aufgehoben.

Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzesvom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Subdelegationsverordnung vom 9. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 2017 (Nds. GVBl. S.65), wird verordnet:

§1 …

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§ 13

(1) Diese Verordnung tritt am 4. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
(2) Die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie vom 27. März 2020 (Nds. GVBl. S. 48) tritt mit Ablauf des 3. April 2020 außer Kraft.

Hannover, den 4. April 2020
Niedersächsisches Ministeriumfür Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerin

Quelle: Landkreis Rotenburg, Allgemeinverfügungen

Aufnahmestopp in Heimen für ältere, pflegebedürftige Menschen

Allgemeinverfügung

zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epi-demie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)

hier: Aufnahmestopp in Heimen für ältere, pflegebedürftige Menschen gem. § 2 Abs. 2 NuWG1, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnensgem. §§ 2 Abs.3, Abs. 4 NuWGsowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des NuWG fallen.

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Rotenburg (Wümme), 31.03.2020
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat

Quelle: Landkreis Rotenburg, Allgemeinverfügungen

Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie

Nds. GVBl. Nr. 6/2020, ausgegeben am 27. 3. 20204

Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie, vom 27. März 2020

Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1Sätze 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000(BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), in Verbindung mit§ 3 Nr. 1 der Subdelegationsverordnung vom 9. Dezember2011 (Nds. GVBl. S. 487), zuletzt geändert durch Verordnungvom 17. März 2017 (Nds. GVBl. S. 65), wird verordnet:

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Hannover, den 27. März 2020, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Reimann, Ministerin

Quelle: Landkreis Rotenburg, Allgemeinverfügungen

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

D. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Vollzug des Infektionsschutzgesetzt;
Soziale Kontakte beschränken anlässlich der Corona-Pandemie
AV d. MS v. 23. 3. 2020 — 401-41609-11-3 —

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) inden vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Es muss alles dafür getan werden, einen unkontrollierten An-stieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystemleistungsfähig zu halten. Nur so ist es möglich, diejenigen, diesich mit dem Coronavirus infiziert haben und medizinischerBetreuung bedürfen, gut zu versorgen. Vor allem müssen dieMenschen geschützt werden, die ein besonderes Risiko fürschwere Krankheitsverläufe haben.

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Quelle: Landkreis Rotenburg, Allgemeinverfügungen

Bestattungen in der Coronakrise

Aktuelle Mitteilung zur Corona-Krise

Ab sofort dürfen Trauerfeiern nur noch unter freiem Himmel stattfinden.
Die Nutzung der Kapelle oder der Kirche sind aktuell nicht mehr gestattet. Außerdem darf die
Trauerfeier / Beerdigung nur noch im engsten Familienkreis mit bis zu 10 Personen am Grab
stattfinden.

Ich hoffe wir alle kommen gesund aus dieser Krise!

Euer Ortsvorsteher
Johann Steffen

Erweiterte Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte

Um den unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten, haben Bund und Länder die Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte erweitert.

Die ergänzenden Leitlinien sind:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Mimimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5m, besser noch von zwei Metern, einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen im eigenen Hausstand, gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkiten bleiben selbstverständlich weiterhin möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inaktzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlung sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil man in diesem Bereich eine körperliche Nähe hat, die ja unabdingbar für die Berufsausübung ist, und sie deshalb nicht zu den Leitlinien, die wir uns gegeben haben, passen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.
  8. In allen Betriebe und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Quelle:

Landkreis Rotenburg: Restaurants, Gaststätten, etc. sind zu schließen

Quelle: Landkreis Rotenburg, der Landrat

Allgemeinverfügung

zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epi-demie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)

hier: Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nie-dersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
  2. Es gelten folgende Ausnahmen:

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Rotenburg (Wümme), 20.03.2020
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Der Landrat
(Luttmann)