Glasfaserausbau und die sog. Aufgreifschwelle

Liebe Klenkendorfer Bürger/-innen, Freunde und Interessierte,

in jüngster Zeit hat das Thema Glasfaserausbau in Klenkendorf neue Beachtung gefunden. Wahrnehmbar wird dies auf der einen Seite an den voranschreitenden Installationsarbeiten der Glasfaserverlegung entlang der Straße. Sicherlich sind vielen Bürgern die entsprechenden Bauarbeiten bereits aufgefallen.

Auf der anderen Seite ist es deshalb nicht überraschend, dass auch neue Diskussionen über technische Inhalte, Zusammenhänge, individuelle Anschluss-Angebote oder Ausnahmeregelungen der EWE entstanden sind. Auch ist von sehr unterschiedlichen Ergebnissen aus Telefonaten mit denselben Stellen (z.B. EWE oder dem Landkreis) berichtet worden.

Bei einem technisch komplexen Vorgang wie einem bundesweiten Breitbandausbau, der seinerseits ein Element einer europäischen Initiative namens Gaia-X ist, stehen viele Ministerien, Behörden, Landkreisvertreter oder Gemeindevertreter im Dialog. Mehr zu Gaia-X findet sich hier.

Für die deutsche Gaia-X Umsetzung ist die Bundesnetzagentur verantwortlich. Die Aufsichtsbehörde der Bundesnetzagentur ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi.

Die für den Breitbandausbau notwendigen Fördermittel werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, bereitgestellt. Sie ist die Fördermittelgeberin, dort landen alle Förderanträge.

Ein wichtiges Kriterium für die Förderfähigkeit ist die sog. Aufgreifschwelle. Sie wird durch eine Internet-Verbindungsgeschwindigkeit definiert. Nur Haushalte, deren Internet-Verbindungsgeschwindigkeit UNTER der Aufgreifschwelle liegen, sind grundsätzlich für den Glasfaser-Anschluss förderfähig.

Deshalb ist diese Aufgreifschwelle sehr wichtig: liegt sie niedrig, z.B. bei 30 Mbit/s, liegen einige Haushalte darüber und sind deshalb nicht förderfähig. Nur wenige Haushalte, die darunter liegen, können gefördert angeschlossen werden. Je höher also diese Aufgreifschwelle ist, desto mehr Haushalte können, durch das BMVI gefördert, mit Glasfasertechnologie versorgt werden.

Das BMVI hat dafür die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet, die hier nachzulesen ist. Diese Richtlinie ist am 26.04.2021 in Kraft getreten, und ist seitdem gültig.

In Abschnitt “0. Präambel” dieser Richtlinie findet sich folgende Festlegung:

“Mit dieser Förderrichtlinie wird die bisher geltende Aufgreifschwelle für die Gigabit-Förderung des Bundes {Anmerkung: …von bisher 30 Mbit/s…} auf 100 Mbit/s erhöht.

Die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s gilt also bereits seit Ende April 2021. Das deckt sich auch mit der Meldung vom BMVI, welche hier nachgelesen werden kann.

“Die bisherige Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s wurde auf 100 Mbit/s erhöht.”

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu verstehen, dass Aktionen, welche die Gemeinde auffordern sich für den Wegfall der 30 Mbit/s Aufgreifschwelle einzusetzen, im besten Falle wirkungslos, im schlimmsten Falle irreführend, sind. Die Aufgreifschwelle liegt, wie oben ausgeführt, bereits seit Ende April 2021 bei 100 Mbit/s.

Vielmehr zeigt sich aus einer Vielzahl von geführten Dialogen, dass die Bürger der Gemeinde und Ortschaften sich für zu diesem Thema getroffene Aussagen mehr Transparenz durch konkrete Quellennachweise wünschen, um sich informieren zu können. So hätte ein Missverständnis hinsichtlich der geltenden Aufgreifschwelle verhindert werden können.

Mit gemeinsamem Verständnis und einer gebündelten Vorgehensweise kann oft mehr Wirkung erzielt werden. Insbesondere dann, wenn Zeiten und Fristen, die bereits Monate zurückliegen, elementar wichtig sind und zu einem früheren Zeitpunkt die Chance auf mehr Handlungsoptionen bestanden hätte.

Ich hoffe mit den hier bereitgestellten Quellen und der thematischen Vertiefung zur geltenden Aufgreifschwelle etwas zur Transparenz des Vorgangs beigetragen zu haben.

Viele Grüße,
euer Admin Jörg